Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DDE Global GmbH („everlectro“) und ihren Kunden. Sie umfassen den Verkauf von elektronischen Produkten, Zubehör und Dienstleistungen über unsere Website www.everlectro.com. Abweichende Bedingungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von everlectro wirksam.

2. Vertragsschluss

  1. Der Verkäufer kann über die Website everlectro.com ein Gerät auswählen, das er verkaufen möchte, und Angaben zum Zustand und den Eigenschaften des Gerätes machen. Der Verkäufer ist zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beschreibung verpflichtet, da everlectro mittels eines zur Verfügung gestellten Abfrageformulars diese Verkäuferangaben zur Wertermittlung verwendet. Der Verkäufer kann anschließend an everlectro ein Angebot zu dem ermittelten und auf der Website angegebenen Ankaufspreis durch Betätigung des Buttons „Jetzt verkaufen“ unterbreiten.
  2. Das Angebot des Verkäufers an everlectro ist verbindlich.
  3. everlectro weist darauf hin, dass der ermittelte Ankaufspreis als Tagespreis kalkuliert wird. Der Verkäufer ist folglich verpflichtet, das Gerät unverzüglich, zumindest aber so zu versenden, dass es innerhalb von 14 Tagen nach der Angebotsabgabe bei everlectro eingeht.
  4. everlectro bestätigt dem Verkäufer zunächst den Eingang des Gerätes (Empfangsbestätigung). Diese Empfangsbestätigung ist keine Annahme des Angebotes des Verkäufers und führt noch nicht zum Vertragsschluss.
  5. everlectro ist berechtigt, das Angebot des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen seit Eingang des Gerätes anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer (Vertragsbestätigungsmail) an die angegebene E-Mail-Adresse des Verkäufers. Damit kommt ein Vertrag zustande.
  6. Der Ankauf erfolgt ausschließlich in für Privatkunden handelsüblichen Mengen. everlectro behält sich im Einzelfall vor, geeignete Herkunftsnachweise (Originalrechnung/en, aus der die Art und Höhe der Besteuerung hervorgeht sowie eine Selbstauskunft zur Herkunft) vom Verkäufer zu verlangen. Werden mehrere Exemplare eines Produktes zum Kauf angeboten, so behält sich everlectro vor, für jedes dieser Exemplare ein neues, separates Angebot (Gegenangebot) zu unterbreiten bzw. das Angebot abzulehnen.
  7. Weicht die bei seiner Angebotserstellung angegebene Gerätebeschreibung des Verkäufers vom tatsächlichen Zustand des Gerätes ab, nimmt everlectro das Angebot des Verkäufers nicht an und wird dies dem Verkäufer unter Angabe der Gründe mitteilen. Dasselbe gilt, wenn das Gerät nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Angebotsabgabe des Verkäufers bei everlectro eingeht. everlectro behält sich vor, in solchen Fällen unter Zuhilfenahme der identischen Merkmale, die dem Verkäufer auf der Website zur Verfügung standen, ein dem Zustand der Ware entsprechenden Preis zu ermitteln und dem Verkäufer ein neues Ankaufangebot zu unterbreiten. everlectro hält sich 14 Tage an das neue Ankaufangebot gebunden.
  8. Der Verkäufer kann dieses neue Angebot seitens everlectro annehmen oder ablehnen.
  9. Nimmt der Verkäufer das Angebot von everlectro nicht innerhalb von 14 Tagen ausdrücklich an, kommt kein Vertrag zustande. everlectro wird den Verkäufer in dem neuen Ankaufangebot ausdrücklich auf die rechtliche Bedeutung seines Verhaltens hinweisen.

3. Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe des Verkaufsangebots über die Website www.everlectro.com zu versenden. Maßgeblich ist der Eingang des Geräts bei everlectro. Nach Ablauf dieser Frist können aufgrund von Marktpreisschwankungen, die everlectro nicht beeinflussen kann, Preisreduktionen vorgenommen werden.
  2. Der Verkäufer trägt das Risiko für Verlust oder Beschädigung des Geräts während des Transports bis zur Übergabe an das Transportunternehmen, das das Paket an everlectro ausliefert.
  3. Der Versand des Geräts ist für den Verkäufer kostenfrei, sofern der von everlectro per E-Mail oder zum Download bereitgestellte Versandaufkleber für DHL (Deutschland) verwendet wird. In diesem Fall ist der Paketinhalt standardmäßig bis zu einem Wert von EUR 500,– versichert, vorausgesetzt, der Verkäufer hält die vom Transportunternehmen (DHL) geforderten Verpackungs- und Versandbedingungen ein. Für Geräte mit einem höheren Warenwert sorgt everlectro für eine entsprechend angepasste Versicherung. Die Angabe der Seriennummer des Geräts ist im Versicherungsfall zwingend erforderlich.
  4. Möchte der Verkäufer eine höhere Versicherungssumme für das Gerät, muss er dies selbst veranlassen und die entstehenden Mehrkosten tragen.
  5. Der Verkäufer kann auch andere Versandwege wählen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Verkäufer.
  6. Bei vertragswidriger Verwendung des von everlectro bereitgestellten Versandaufklebers ist der Verkäufer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Versandungen von außerhalb Deutschlands erfolgen auf Kosten des Verkäufers.
  7. everlectro lehnt die Annahme von Paketen ab, die als „unfreie“ Sendung eingeschickt werden. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Verkäufer. Dasselbe gilt für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern oder für Sendungen, die beim deutschen Zoll zur Verzollung angemeldet werden müssen.
  8. Der Verkäufer sollte das Gerät in einer geeigneten Verpackung versenden und die von everlectro in der Verkaufsabwicklung und auf der Website bereitgestellten Verpackungs- und Versandhinweise beachten.
  9. everlectro behält sich das Recht vor, die Annahme oder Prüfung von Sendungen abzulehnen, wenn von dem Paket oder seinem Inhalt eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Verpackung oder Teile des Inhalts stark verschmutzt sind oder Anzeichen von Feuchtigkeit, Schimmel oder chemischen Reaktionen aufweisen.
  10. Der Verkäufer sollte dem Paket nur die über die Website angebotenen Geräte und das über das Formular abgefragte Zubehör beilegen.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Angaben zu Ihrem Gerät korrekt sind. Dies ermöglicht es uns, den Kaufpreis innerhalb von 2–4 Tagen nach Eingang und Prüfung des Geräts auszuzahlen. everlectro teilt Ihnen das genaue Auszahlungsdatum in der Vertragsbestätigungsmail mit, die Sie nach Vertragsannahme erhalten.
  2. Bitte beachten Sie, dass Banklaufzeiten nicht von everlectro zu vertreten sind.
  3. Sollten Sie sich entschieden haben, einen Teil des Kaufpreises zu spenden, wird dieser Betrag im Namen und auf Rechnung des Verkäufers jeweils am Monatsende an den angegebenen Zuwendungsempfänger weitergeleitet. everlectro ist nicht befugt, eine Spendenquittung auszustellen. Diese kann ausschließlich beim Zuwendungsempfänger angefordert werden.
  4. Gutschriften von Partnern erfolgen gemäß den Bedingungen der Verkaufsabwicklung oder spätestens zum Anfang des auf die Annahme des Angebots folgenden Kalendermonats.
  5. Auszahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisungen auf Bankkonten innerhalb der Europäischen Union, Zahlungen via PayPal oder Gutschriften von Partnern. Andere Zahlungsarten, insbesondere Barauszahlungen, sind ausgeschlossen.
  6. Der Verkäufer ist verantwortlich für die korrekte Angabe seiner Zahlungsdaten. Verzögerungen oder Fehler aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben gehen nicht zu Lasten von everlectro.

5. Eigentumsübergang und Haftungsausschluss für everlectro

  1. Mit der Abgabe seines Angebots an everlectro garantiert der Verkäufer, dass er entweder der rechtmäßige Eigentümer des Geräts ist oder die Berechtigung hat, everlectro das Eigentum an dem Gerät zu übertragen. Alternativ bestätigt der Verkäufer, dass der Verkauf und die Eigentumsübertragung mit dem Wissen und der Zustimmung des Eigentümers erfolgen.
  2. Der Verkäufer versichert, dass keine Rechte Dritter dem Verkauf und der Eigentumsübertragung entgegenstehen.
  3. Der Verkäufer verpflichtet sich, everlectro von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die in Bezug auf etwaige Rechte an dem Gerät geltend gemacht werden könnten.
  4. Das Eigentum an dem Gerät geht in dem Moment auf everlectro über, in dem das Angebot angenommen wird. Im Falle eines Ankaufangebots durch everlectro erfolgt der Eigentumsübergang durch die Annahme des Angebots durch den Verkäufer.
  5. Der Verkauf und die Eigentumsübertragung des Geräts haben keinerlei Einfluss auf etwaige vom Verkäufer abgeschlossene Mobilfunkverträge oder andere vertragliche Verpflichtungen, die mit dem Gerät verbunden sind. everlectro übernimmt weder laufende Mobilfunkverträge und die daraus resultierenden Zahlungspflichten noch sonstige Verpflichtungen, wie z.B. im Rahmen von Ratenkaufverträgen.

6. Datensicherung und Datenlöschung

  1. Der Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, alle Daten, die er weiterhin nutzen möchte, vor dem Versand des Geräts an everlectro ausreichend zu sichern. everlectro übernimmt keine Verantwortung für die Datensicherung und kann nach Erhalt des Geräts keine auf dem Gerät gespeicherten Daten zur Verfügung stellen, wenn diese nicht zuvor vom Verkäufer gesichert wurden.
  2. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass alle persönlichen und personenbezogenen Daten, einschließlich der Daten von ihm selbst und etwaigen vorherigen Eigentümern (z.B. Adressbucheinträge, Nachrichten, Kalendereinträge, Fotos, Musik, Videos, Anwendungen, Spiele), von den Speichermedien des Geräts vollständig gelöscht werden. Diese Daten müssen so gelöscht werden, dass sie für Dritte nicht mehr zugänglich sind.
  3. Im Rahmen des Prüf– und Aufbereitungsprozesses führt everlectro Datenlöschungen und Rücksetzungen auf die Werkseinstellungen durch und führt teilweise Softwareupdates durch, die zur Löschung etwaiger vorhandener persönlicher Daten führen. Dennoch kann everlectro nicht garantieren, dass alle Daten und Datenfragmente vollständig und unwiederbringlich gelöscht werden, auch wenn der Aufbereitungsprozess dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, everlectro von allen Ansprüchen freizustellen, die sich daraus ergeben könnten, dass auf dem Gerät oder den zugehörigen Datenträgern, die an everlectro verkauft wurden, noch Daten vorhanden sind. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter.

7. Ausschluss bestimmter Gerätezustände vom Ankauf

  1. everlectro kauft ausschließlich Geräte an, die vollständig entsperrt und frei von herstellerseitigen oder nutzerbezogenen Sperren sind. Ausdrücklich vom Ankauf ausgeschlossen sind insbesondere:
    • Geräte mit aktivierter iCloud-Sperre (Activation Lock),
    • Geräte mit aktivem Google-Kontoschutz (FRP/Android Activation Lock),
    • Geräte mit PIN-, Passwort- oder Mustersperren,
    • Geräte, die sich nicht auf Werkseinstellungen zurücksetzen lassen.
  2. Der Ankauf solcher Geräte ist unabhängig vom technischen oder optischen Zustand ausgeschlossen. Dies gilt auch für defekte Geräte, die zu Ersatzteilzwecken angeboten werden sollen.
  3. Werden gesperrte Geräte dennoch eingesendet, behält sich everlectro das Recht vor, das Ankaufangebot abzulehnen und das Gerät auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden oder – nach Rücksprache – zu entsorgen.
  4. Der Verkäufer versichert, dass eingesendete Geräte vollständig entsperrt sind. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass das Gerät durch eine Sperre geschützt ist, ist everlectro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen.

8. Schlussbestimmung

  1. everlectro akzeptiert keine Allgemeinen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, es sei denn, everlectro hat der Geltung solcher abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Auf alle Verträge zwischen dem Kunden und everlectro findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswahl berührt nicht die Anwendbarkeit zwingender Normen des Landes, in dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Verkaufen. Verdienen. Wiederverwenden.

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