Wenn ein Mensch stirbt, bleibt fast immer ein Smartphone zurück. Irgendwann steht die Frage im Raum, was damit passieren soll — und spätestens dann zeigt sich das eigentliche Problem: Das Gerät gehört dir, aber benutzen kannst du es nicht. Es verlangt die Apple-ID oder das Google-Konto einer Person, die du nicht mehr fragen kannst. Dieser Ratgeber erklärt dir, was rechtlich gilt, welchen Fehler du in den ersten Tagen unbedingt vermeiden solltest, welche Wege Apple und Google offiziell anbieten — und was aus dem Gerät am Ende noch werden kann.
Darf ich das Handy einer verstorbenen Person überhaupt verkaufen?
Ja. Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen der verstorbenen Person auf die Erben über — das regelt § 1922 BGB als sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. Das Smartphone ist damit dein Eigentum, und du darfst damit machen, was Eigentümer eben dürfen: behalten, verschenken oder verkaufen.
Auch die Konten selbst enden nicht mit dem Tod. Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juli 2018 entschieden (Aktenzeichen III ZR 183/17), dass der Nutzungsvertrag über ein Benutzerkonto im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht — im entschiedenen Fall ging es um den Zugang von Eltern zum Konto ihrer verstorbenen Tochter. Ein Anbieter kann Erben den Zugang also nicht pauschal mit dem Hinweis verweigern, die Daten seien privat gewesen.
Ein Sonderfall ist die Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Personen erben, gilt § 2040 Absatz 1 BGB — „Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen.“ Bevor du das Gerät einschickst, solltest du dir das Einverständnis der anderen Erben holen, und sei es nur per kurzer E-Mail. Das kostet fünf Minuten und erspart späteren Streit. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Artikel nicht — bei größeren Nachlässen oder Unstimmigkeiten fragst du besser einen Fachanwalt.
Der häufigste Fehler: das Gerät einfach zurücksetzen
Setze das Gerät nicht zurück, solange das Konto der verstorbenen Person noch darauf angemeldet ist. Das ist der eine Fehler, der sich hinterher kaum noch reparieren lässt. Moderne Smartphones haben einen Diebstahlschutz, der genau für diesen Moment gebaut wurde: Nach dem Zurücksetzen fragt das Gerät beim Einrichten nach dem Konto, mit dem es zuletzt verknüpft war — und akzeptiert nichts anderes.
Bei Apple heißt dieser Schutz Aktivierungssperre. Sie hängt an der Apple-ID und greift bei iPhone, iPad, Mac, Apple Watch und AirPods gleichermaßen. Bei Android heißt das Gegenstück Factory Reset Protection, kurz FRP: Wurde das Google-Konto vor dem Zurücksetzen nicht entfernt, verlangt das Gerät danach genau dieses Konto samt Passwort.
Der Unterschied ist groß. Vor dem Reset hast du vielleicht noch Zugriff auf Fotos, Nachrichten und gespeicherte Kontakte. Nach einem Reset ohne Kontoentfernung hast du ein Gerät, das sich nicht einmal mehr einrichten lässt. Die richtige Reihenfolge lautet immer: erst das Konto sauber entfernen, dann zurücksetzen. Dasselbe Prinzip beschreiben wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Aktivierungssperre vor dem Verkauf.
Die ersten Tage entscheiden: handeln, solange das Gerät noch entsperrt werden kann
Wenn das Gerät noch läuft und du den Entsperrcode kennst — aus einem Notizbuch, einem Umschlag beim Testament oder weil ihr ihn gemeinsam benutzt habt —, dann ist das dein wertvollster Vorteil. Face ID und Fingerabdruck funktionieren nach dem Tod nicht mehr, der Zahlencode dagegen schon. Nutze dieses Zeitfenster, bevor der Akku leer ist und das Gerät nach dem Neustart wieder den Code verlangt.
So trennst du das Konto sauber vom Gerät:
- iPhone und iPad: Einstellungen öffnen, oben auf den Namen tippen, ganz nach unten scrollen und „Abmelden“ wählen. Dafür wird das Passwort der Apple-ID verlangt.
- Android: Einstellungen, dann „Passwörter und Konten“ beziehungsweise „Konten und Sicherung“, das Google-Konto auswählen und entfernen. Die genaue Bezeichnung unterscheidet sich je nach Hersteller und Android-Version.
- Hersteller-Konten nicht vergessen: Bei Samsung, Huawei, Honor oder Xiaomi kommt ein zweites, eigenes Konto hinzu, das ebenfalls entfernt werden muss.
- Erst danach zurücksetzen: Beim iPhone unter Einstellungen, Allgemein, „iPhone übertragen oder zurücksetzen“, bei Android über den Punkt „Zurücksetzen auf Werkseinstellungen“.
Fehlt dir das Passwort der Apple-ID oder des Google-Kontos, das Gerät ist aber entsperrt, gibt es oft noch einen zweiten Weg: Der Zugang zur E-Mail-Adresse und zur Telefonnummer der verstorbenen Person ist der Generalschlüssel, denn über sie läuft jede Passwortzurücksetzung. Kündige die SIM-Karte deshalb nicht als Erstes — sie wird für Bestätigungscodes gebraucht. Ob das im Einzelfall klappt, hängt davon ab, wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet war.
Sichere außerdem alles, was du behalten möchtest, bevor du etwas löschst. Fotos und Nachrichten sind oft das, was Angehörigen am meisten bedeutet, und sie sind nach dem Zurücksetzen weg. Wie du beim Löschen danach nichts übersiehst, steht in unserem Ratgeber zur sicheren Datenlöschung vor dem Verkauf.
iPhone, iPad und Mac: welchen Weg Apple im Todesfall anbietet
Apple hat für diesen Fall ein offizielles Verfahren — und es löst auch die Aktivierungssperre. Apple schreibt dazu in seiner Hilfe zum Konto verstorbener Angehöriger wörtlich: „Sobald deine Anfrage als Nachlasskontakt oder Anfrage zur Löschung des Accounts abgeschlossen ist, wird die Aktivierungssperre automatisch entfernt.“ Das ist der entscheidende Satz für jeden, der ein gesperrtes iPhone im Nachlass hat.
Es gibt dabei zwei Wege. Der erste ist der Nachlasskontakt: Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten jemanden als Nachlasskontakt eingetragen, bekommt diese Person einen Zugriffsschlüssel. Mit diesem Schlüssel und der Sterbeurkunde lässt sich der Zugriff beantragen — das ist der schnellste und einfachste Weg.
Der zweite Weg gilt, wenn kein Nachlasskontakt eingerichtet wurde. Dann verlangt und prüft Apple rechtliche Unterlagen; das umfasst nach Apples eigener Beschreibung in der Regel eine Sterbeurkunde und gegebenenfalls einen Gerichtsbeschluss, der dich — so Apples Formulierung — „als rechtmäßigen Erben der persönlichen Daten deines Angehörigen ausweisen“ muss. In Deutschland ist das praktisch der Erbschein oder ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll. Welche Unterlage Apple im konkreten Fall akzeptiert, entscheidet Apple — frag den Support deshalb vorher, bevor du einen Erbschein beantragst, der Gebühren kostet.
Zwei Einschränkungen solltest du kennen. Erstens: Der Nachlasskontakt bekommt nicht den iCloud-Schlüsselbund. In Apples Sicherheitsdokumentation steht ausdrücklich, dass der Schlüssel des Nachlasskontakts die Informationen zum Entschlüsseln des Schlüsselbunds nicht umfasst — gespeicherte Passwörter erbst du also nicht mit. Zweitens sind gekaufte Filme, Musik und In-App-Käufe an den Account gebunden und wandern nicht auf dein eigenes Konto. Für den Verkauf des Geräts spielt beides keine Rolle; für deine Erwartung an das, was du bekommst, schon.
Android und Google: warum hier ein anderer Weg gilt
Google gibt keine Zugangsdaten heraus. Der Satz steht so in Googles eigener Hilfe zum Konto verstorbener Nutzer: „Wir können keine Passwörter oder Anmeldedaten zur Verfügung stellen.“ Es gibt Antragsformulare — für die Schließung des Kontos, für Gelder aus dem Konto und, unter Umständen, für Zugriff auf Inhalte —, aber Google entscheidet darüber erst „nach einer sorgfältigen Prüfung“ und sagt keinen Zugriff zu.
Für ein gesperrtes Android-Gerät heißt das: Wurde das Google-Konto vor einem Werksreset nicht entfernt und kennt niemand das Passwort, bleibt das Gerät in vielen Fällen dauerhaft gesperrt. Das ist unangenehm, aber wir sagen es lieber deutlich, als dich in eine wochenlange Support-Schleife laufen zu lassen.
Das eigentliche Instrument bei Google heißt Kontoinaktivitäts-Manager und muss zu Lebzeiten eingerichtet werden. Damit legt man selbst fest, nach welcher Zeit der Inaktivität ausgewählte Daten geteilt werden, und bestimmt bis zu zehn vertrauenswürdige Kontakte, von denen Google die Telefonnummer verlangt — damit die Daten, so Google, nur vom Kontakt des Vertrauens heruntergeladen werden können. Wer das nicht einrichtet, muss außerdem damit rechnen, dass Google ein Konto löscht, das mindestens zwei Jahre lang in keinem Google-Produkt genutzt wurde.
Bei Samsung kommt das Samsung-Konto als zweite Hürde hinzu. Ein öffentlich dokumentiertes Verfahren für Todesfälle haben wir dort (Stand: 22. September 2026) nicht gefunden; der Weg führt über den Samsung-Support mit Sterbeurkunde und Nachweis der Verwandtschaft. Wie Samsung-Konto und Gerätesperre zusammenhängen, erklären wir im Ratgeber zum Samsung Galaxy und seiner Kontosperre. Für Huawei und Honor gilt eine eigene Sperrmechanik, die wir hier beschrieben haben.
Welche Unterlagen du bereitlegen solltest
Egal ob Apple, Google oder ein Hersteller-Support: Die Anfragen laufen deutlich schneller, wenn du alles auf einmal schickst statt in drei Nachrichten. Diese Unterlagen werden typischerweise verlangt:
- Sterbeurkunde — am besten mehrere beglaubigte Ausfertigungen, du brauchst sie ohnehin an vielen Stellen.
- Erbnachweis — Erbschein nach § 2353 BGB oder ein eröffnetes Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.
- Dein eigener Ausweis — zur Identitätsprüfung.
- Seriennummer oder IMEI des Geräts — bei iPhones auch die Apple-ID, wenn du sie kennst.
- Kaufbeleg, falls vorhanden — er ist kein Muss, hilft aber. Warum ein fehlender Beleg beim Verkauf kein Hindernis ist, steht im Ratgeber Handy verkaufen ohne Rechnung.
Ein praktischer Hinweis: Schwärze in Unterlagen, die du an Dritte schickst, alles, was nicht gebraucht wird. Für eine Geräteanfrage reichen Name, Sterbedatum und dein Erbnachweis — Kontonummern und Anschriften haben darauf nichts verloren.
Und wenn sich die Sperre nicht lösen lässt?
Ein gesperrtes Gerät ist nicht wertlos, aber deutlich weniger wert. Es lässt sich nicht neu einrichten und nicht als normales Gebrauchtgerät weitergeben; sein Wert liegt dann in den Bauteilen — Display, Gehäuse, Kamera, Akku. Wir sagen dir das vorher, statt dir erst einen attraktiven Preis anzuzeigen und ihn nach Eingang des Pakets stillschweigend zu kürzen. Genau darum geht es bei unserer 100-Prozent-Preisgarantie: Der angezeigte Preis ist der Preis, den du bekommst.
Gib die Sperre deshalb bitte ehrlich an, wenn du das Gerät anmeldest — oder schreib uns über das Kontaktformular, wenn du unsicher bist, in welchen Zustand dein Fall gehört. Ist die Sperre dagegen gelöst und das Gerät zurückgesetzt, läuft der Ankauf völlig normal: Zustand angeben, Preis sehen, kostenlos einschicken, Geld erhalten. Wie du den Zustand richtig einschätzt, ohne dich unter Wert zu verkaufen, steht in unserem Ratgeber zum Gerätezustand.
Auch für die anderen Geräte aus einem Haushalt gibt es einen Weg: iPhones, MacBooks und weitere Geräte kaufen wir markenoffen an. Für ein iPad oder eine Apple Watch aus demselben Nachlass gilt exakt dieselbe Reihenfolge — erst Konto, dann Reset.
Damit es deinen Angehörigen einmal leichter fällt
Der ehrlichste Rat in diesem Artikel richtet sich nicht an Erben, sondern an alle anderen: Zehn Minuten Vorsorge ersparen den Hinterbliebenen Wochen. Drei Dinge genügen für den Anfang:
- Nachlasskontakt bei Apple eintragen — unter Einstellungen, Name, „Anmeldung und Sicherheit“, „Nachlasskontakt“. Der Zugriffsschlüssel gehört ausgedruckt zu den wichtigen Papieren.
- Kontoinaktivitäts-Manager bei Google einrichten — Wartezeit festlegen, vertrauenswürdige Kontakte benennen, auswählen, welche Daten geteilt werden.
- Vollmacht und Liste — eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, und eine Übersicht der wichtigsten Zugänge. Die Verbraucherzentrale stellt dafür kostenlose Muster bereit und rät ausdrücklich davon ab, Passwörter einem Unternehmen anzuvertrauen.
Wichtig ist vor allem der Gerätecode selbst. Er öffnet in der Praxis mehr Türen als jedes Formular — und er ist die einzige Information, die niemand nachträglich beschaffen kann.
Passend dazu
- Handy zurücksetzen, wenn das Display kaputt ist
- Google Pixel verkaufen: Google-Konto richtig trennen
- Apple Watch verkaufen: entkoppeln und Aktivierungssperre lösen
- iPad zurücksetzen vor dem Verkauf
Häufige Fragen
Darf ich das Handy einer verstorbenen Person verkaufen?
Ja. Mit dem Erbfall geht das Eigentum nach § 1922 BGB auf die Erben über, das Gerät gehört damit dir. Erben mehrere Personen gemeinsam, dürfen sie nach § 2040 Absatz 1 BGB nur gemeinschaftlich über Nachlassgegenstände verfügen — hol dir also vorher das Einverständnis der Miterben.
Wie bekomme ich die Aktivierungssperre von einem geerbten iPhone?
Über Apples offizielles Verfahren. Gibt es einen Nachlasskontakt, reichen Zugriffsschlüssel und Sterbeurkunde. Ohne Nachlasskontakt prüft Apple rechtliche Unterlagen, in der Regel eine Sterbeurkunde und gegebenenfalls einen Gerichtsbeschluss, der dich als rechtmäßigen Erben ausweist. Apple schreibt dazu: Sobald die Anfrage abgeschlossen ist, wird die Aktivierungssperre automatisch entfernt.
Was mache ich mit einem geerbten Android-Handy, wenn ich das Google-Konto nicht kenne?
Solange das Gerät entsperrt ist, entfernst du das Konto direkt in den Einstellungen und setzt erst danach zurück. Ist es bereits zurückgesetzt und greift die Factory Reset Protection, wird es schwierig: Google stellt nach eigener Aussage keine Passwörter oder Anmeldedaten zur Verfügung und entscheidet über Anträge nur nach sorgfältiger Prüfung.
Welche Unterlagen brauche ich für Apple oder Google?
In der Regel die Sterbeurkunde, einen Erbnachweis wie den Erbschein nach § 2353 BGB oder ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll, deinen eigenen Ausweis sowie Seriennummer beziehungsweise IMEI des Geräts. Frag den jeweiligen Support vorher, welche Form akzeptiert wird, bevor du gebührenpflichtige Dokumente beantragst.
Was ist ein geerbtes Handy noch wert, wenn die Sperre bleibt?
Deutlich weniger als ein freies Gerät, aber nicht nichts: Der Wert liegt dann in den Bauteilen. Gib die Sperre beim Anmelden ehrlich an — bei everlectro gilt die 100-Prozent-Preisgarantie, der angezeigte Preis wird nach Eingang nicht nachträglich gedrückt.
Der Verkauf eines geerbten Geräts ist selten nur eine Formalie. Lass dir Zeit, wenn du sie brauchst — am Gerät ändert sich technisch nichts, nur der Wert sinkt langsam. Und wenn du so weit bist: Gerät anmelden oder vorher in die Fragen und Antworten schauen.
